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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Rheine e.V. findest du hier .

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Katastrophenschutz

Der DLRG Landesverband Westfalen spielt eine wichtige Rolle im Katastrophenschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, insbesondere bei Hochwasserereignissen. Der Landesverband verfügt über 11 Wasserrettungszüge (WRZ), die für solche Einsätze bereitstehen. Die Bestandteile eines Wasserrettungszuges in NRW sieht man im Bild.

Unser Bootstrupp, mit der Kennung ST-04, ist Teil des WRZ-9 des Landes NRW. Neben uns gehören auch die Ortsgruppen Emsdetten, Burgsteinfurt und Greven aus dem Bezirk Steinfurt zu diesem Wasserrettungszug. Mit unserem Motorrettungsboot „Emsadler“ übernehmen wir eine Vielzahl an Aufgaben. Dazu zählen Transportaufgaben, die Evakuierung oder Suche von Personen sowie die Absicherung von Deichen.

Unsere Mitglieder, die im Katastrophenschutz tätig sind, nehmen regelmäßig an Übungen teil, um im Ernstfall optimal vorbereitet zu sein.

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Quicklinks

Grundlegende DLRG-Ausbildungen im Katastrophenschutz im Bootstrupp

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Ausbildung: Basisausbildung Einsatzdienste (401)
  • Ärztliche Tauglichkeit (ersetzbar durch Selbsterklärung)
  • Ausbildung: Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber (152) (Ausführungsbestimmungen: In Landesverbänden, in denen Einheiten ohne Wasserrettungsbezug tätig sind (z.B. ABC / Betreuung / Sanität), können für diese Helfer die Voraus setzungen Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber (152) entfallen.)
  • Ausbildung: Erste-Hilfe-Ausbildung (312) oder Ausbildung: Erste-Hilfe-Fortbildung (321)

Inhalte

  • Notfall, Überlebenskette, Notruf, Verhaltensweisen, Einsatz, Auftreten, Festellen von Lebensfunktionen, Bewusstsein, Bewusstseinslage, Auffinden eines ansprechbaren Notfallpatienten, Rettungscheck
  • Atmung, Funktion der Atmung, Atemsteuerung, Atemgase, Blut, Blutgefäße, Herz, Lage, Aufbau, Reizleitungssystem, Funktion, Blutkreislauf, Gestörte Funktion, Puls fühlen, Blutdruck, Blutdruckmessung
  • Atemstillstand, Guedeltubus, Beatmung, Sauerstoff, Druckminderer, Flascheninhalt, Beatmung mit Beatmungsbeutel und Sauerstoff, Sauerstoffinhalation (Maske, Brille), Sauerstoffreservoir, Demandventil
  • Störungen der Atmung, Atemnot, ungenügende Atmung, Hyperventilation, Ertrinkungsunfall, Stilles Ertrinken, Schwimmbad-Blackout, Kälteschock, Schwimmversagen
  • Auffinden eines Notfallpatienten II, Kreislaufstillstand, AED, Herz-LungenWiederbelebung mit 2 Helfern mit AED und Sauerstoff, Verlegung der Atemwege
  • Herz-Kreislauf-Störung, Akutes Koronarsyndrom, Schock, Volumenmangelschock
  • Sportverletzungen, Gelenkverletzungen, Knochenbruch, Alu-Polsterschiene, Halswirbelsäulenbruch, HWS-Stützkragen
  • Schlaganfall, Krampfanfälle, Blutzuckerentgleisung, Akuter Bauch, Gynäkologischer Notfall
  • Verletzungen durch Nesseltiere, Insektenstiche, Zeckenstich, Wunden, Verbände – Praxis, Notverband, Bedrohliche Blutungen, Tourniquet, Hygiene, Hygiene im Einsatz, Händewaschen, Händedesinfektion, Persönliche Schutzausrüstung, Eintsorgung bzw. Aufbereitung von Materialien
  • Sonnenstich, Hitzschlag, Hitzeerschöpfung, Verbrennungen, Verbrühungen, Unterkühlung, Stadien der Unterkühlung, Erfrierungen
  • Transportieren, Schultertragegriff nach Rautek, Patienten aufnehmen und Tragen, Rettungstuch, Krankentrage

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der DLRG (AB 331.1: kann entfallen, sofern der Teilnehmer einer anderen Hilfsorganisation angehört.)
  • Mindestalter: 14 Jahre
  • Ausbildung: Erste-Hilfe-Ausbildung (312) (PO: 'Gültige Erste-Hilfe-Ausbildung'.)

Theoretische Prüfungsleistungen

  • gem. bundeseinheitlichen Prüfungsbögen

Praktische Prüfungsleistungen

  • Inhalte Sanitätslehrgang A

Dokumente

Abzeichen

Der DLRG-Bootsführerschein A ist erforderlich für den gesamten Binnenbereich. Dieser umfasst die Bundes- und Landesgewässer sowie die in kommunaler oder privater Trägerschaft stehenden Wasserflächen.

Inhalte

  • Lehrgangseinstieg
  • Grundlagen
  • Verkehrsrechtliche Bestimmungen
  • Bootstechnik
  • Motorenkunde
  • Festmachen und Ankern
  • Sicherheit
  • DLRG Boote im Einsatz
  • Hilfeleistung bei besonderen Einsätzen
  • Slippen und Trailern

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Mindestens 2 Jahre aktive Mitarbeit im Wasserrettungsdienst, davon mindestens 1 Jahr Bootsdienst (Mindestens 2 Jahre aktive Mitarbeit im Wasserrettungsdienst, davon mindestens 1 Jahr Bootsdienst)
  • Ausbildung: Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber (152)
  • Ausbildung: Basisausbildung Einsatzdienste (401) oder Ausbildung: Wasserretter (411)
  • Ausbildung: Modul - Umgang mit Rettungsgeräten und Überwachung von Wasserflächen (402) oder Ausbildung: Wasserretter (411)
  • Ausbildung: Modul - Einsatz an Küstengewässern (404) oder Ausbildung: Wasserretter (411)
  • Ärztliche Tauglichkeit
  • Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang (Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang)
  • Mindestens 15 bescheinigte Fahrstunden (max. 2 Jahre zurückliegend, durch DLRG-Bootsführer bescheinigt) (Mindestens 15 bescheinigte Fahrstunden (max. 2 Jahre zurückliegend, durch DLRG-Bootsführer bescheinigt))

Theoretische Prüfungsleistungen

  • Amtlicher Teil gemäß Fragenkatalog für den amtlichen Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen
  • DLRG-spezifischer Teil schriftlich

Praktische Prüfungsleistungen

  • Fahrpraxis
  • Seemannschaft
  • Motorenkunde
  • Knotenkunde
  • Umgang mit PSAgE

Dokumente

Truppführer führen Trupps von 2 bis 5 Helfern.

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Mindestens 2 Jahre aktive Mitarbeit im Katastrophenschutz oder in der öffentlichen Gefahrenabwehr (Mindestens 2 Jahre aktive Mitarbeit im Katastrophenschutz oder in der öffentlichen Gefahrenabwehr)
  • Ausbildung: Helfergrundausbildung (811)
  • Ausbildung: Führungslehre (421)
  • Ausbildung: BOS-Sprechfunker -analog- (712) oder Ausbildung: BOS-Sprechfunker -digital- (715)
  • Befürwortung durch die entsendende Gliederung

Dokumente

Gruppenführer führen Gruppen von 2 bis 5 Trupps auch unterschiedlicher Fachrichtungen.

Zielgruppe
Die Fortbildung der Gruppenführer ist durch Ausbildung am Standort sicherzustellen.

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Ausbildung: Truppführerausbildung (830)
  • Befürwortung durch die entsendende Gliederung

Dokumente

Spezielle DLRG-Ausbildungen im Katastrophenschutz im Bootstrupp

Die Ausbildung zum BOS-Sprechfunker -digital- (Endanwenderschulung Digitalfunk im Sinne der anderen BOS) ist für die Bedienung von BOS- Digitalfunkgeräten erforderlich (BOS: Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben). Grundlage der Ausbildung sind die jeweils gültigen rechtlichen Best- immungen der Länder und des Bundes.

Zielgruppe
Einsatzkräfte die in der öffentlichen Gefahrenabwehr eingesetzt werden oder eingesetzt werden sollen.

Inhalte

  • Die Tätigkeit als Einsatzkraft beinhaltet auch das sichere Bedienen eines Funkgerätes, sowie die sichere Verkehrsabwicklung. Sprechfunkgeräte sind Führungs- und Einsatzmittel. Ihre Bedienung und Beherrschung erfordert ein umfangreiches Fachwissen und regelmäßige, eigenständige Fortbildungen im Sprechfunkbereich. Die Ausbildung zum BOS-Sprechfunker ist für die Bedienung von BOSFunkgeräten erforderlich (BOS: Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben). - Rechtliche Grundlagen - Physikalische und Technische Grundlagen - Gerätekunde - Navigation und Kartenkunde - Sprechfunkbetrieb - Betriebsarten und Organisation im Digitalfunk - Sprechfunkübung - Schriftlicher und praktischer Prüfungsteil Die Ausbildung erfolgt gem. den Vorgaben des Landes Niedersachsen und basierend auf den Schulungsunterlagen der ASDN (Schulungsunterlagen (niedersachsen.de)).
  • BOS Sprechfunker -digital- (Sprechfunker mit Digitalfunkqualifikation gemäß Ausbildungskonzept der npol BOS in Schleswig-Holstein) Ausbildungsform: Die Ausbildung erfolgte nach der aktuellen Fassung des Ausbildungskonzept Digitalfunk der npol BOS in Schleswig-Holstein. Lehrgangsinhalte: - Grundlegende Informationen 0.5 UE - Betriebliche Grundlagen 0.5 UE - Netzspezifische Grundlagen 1.0 UE - Gerätekunde (Handhabung und Bedienung) 2.0 UE - Praktische Übungen 2.0 UE

Voraussetzungen

  • Die Vorraussetzungen für die Prüfung sind in den landesrechtlichen Bestimmungen geregelt. (Die Vorraussetzungen für die Prüfung sind in den landesrechtlichen Bestimmungen geregelt.)

Theoretische Prüfungsleistungen

  • Theorie: Inhalt, Art und Umfang der Prüfung richten sich nach den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen.

Praktische Prüfungsleistungen

  • Praxis: Inhalt, Art und Umfang der Prüfung richten sich nach den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen.

Dokumente

Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) ist die amtliche bzw. amtlich anerkannte Erlaubnis zum Bedienen und Beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle auf Binnenschifffahrtsstraßen.

Zielgruppe
DLRG-Bootsführer, die regelmäßig auf Binnenschifffahrtstraßen unterwegs sind und ein UBI-Gerät auf Ihrem MRB haben. Interessierte DLRG-Einsatzkräfte, besonders aus dem Bereich öffentliche Gefahrenabwehr und Katastrophenschutz.

Inhalte

  • Binnenschifffahrtsfunk - warum, weshalb und wofür
  • rechtliche Grundlagen
  • Betriebsabwicklung
  • Verkehrskreise
  • Vorrangstufen
  • Übungen Nachrichtenaufnahme
  • Übungen Gesprächsabwicklung
  • Funkgerätebedienung
  • Prüfungsvorbereitung

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Mindestalter: 15 Jahre
  • Ausbildung: Sprechfunkunterweisung DLRG-Betriebsfunk (710)

Theoretische Prüfungsleistungen

  • Theorie: Die Prüfung richtet sich nach den Vorgaben der aktuell gültigen Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung – (BinSchSprFunkV) und ist vor einem amtlichen Prüfungsausschuss abzulegen.

Praktische Prüfungsleistungen

  • Praxis: Die Prüfung richtet sich nach den Vorgaben der aktuell gültigen Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung – (BinSchSprFunkV) und ist vor einem amtlichen Prüfungsausschuss abzulegen.

Dokumente

Abzeichen

Der DLRG-Bootsführerschein B ist erforderlich für den Bereich der Seeschifffahrtsstraßen und Seestraßen.

Inhalte

  • Lehrgangseinstieg
  • Grundlagen
  • Verkehrsrechtliche Bestimmungen
  • Bootstechnik
  • Motorenkunde
  • Festmachen und Ankern
  • Sicherheit
  • DLRG Boote im Einsatz
  • Hilfeleistung bei besonderen Einsätzen
  • Slippen und Trailern

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Mindestens 2 Jahre aktive Mitarbeit im Wasserrettungsdienst, davon mindestens 1 Jahr Bootsdienst (Mindestens 2 Jahre aktive Mitarbeit im Wasserrettungsdienst, davon mindestens 1 Jahr Bootsdienst)
  • Ausbildung: Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber (152)
  • Ausbildung: Basisausbildung Einsatzdienste (401) oder Ausbildung: Wasserretter (411)
  • Ausbildung: Modul - Umgang mit Rettungsgeräten und Überwachung von Wasserflächen (402) oder Ausbildung: Wasserretter (411)
  • Ausbildung: Modul - Einsatz an Küstengewässern (404) oder Ausbildung: Wasserretter (411)
  • Ärztliche Tauglichkeit
  • Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang (Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang)
  • Mindestens 15 bescheinigte Fahrstunden (max. 2 Jahre zurückliegend, durch DLRG-Bootsführer bescheinigt) (Mindestens 15 bescheinigte Fahrstunden (max. 2 Jahre zurückliegend, durch DLRG-Bootsführer bescheinigt))

Theoretische Prüfungsleistungen

  • Amtlicher Teil gemäß Fragenkatalog für den amtlichen Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen
  • DLRG-spezifischer Teil schriftlich

Praktische Prüfungsleistungen

  • Fahrpraxis
  • Seemannschaft
  • Motorenkunde
  • Umgang mit PSAgE
  • Knotenkunde

Dokumente

Abzeichen

Inhalte

  • Auffinden eines Notfallpatienten I und II, Auffinden eines ansprechbaren Notfallpatienten, Störungen der Atmung, Atemnot, Physiologie der Atmung, Aufbau der Atmungsorgane, Asthma, Reizgasvergiftung, Lungenödem, Pneumothorax, Atemstillstand
  • Sekret absaugen, Atemwegssicherung durch Tuben, Guedeltubus, Wendltubus, Anwendung SGA, Herz-Lungen-Wiederbelebung mit AED und Sauerstoff, Herz-Lungen-Wiederbelebung bei Kindern
  • Medikamente, Beschaffung von Arzneimittel, Injektion und Infusion, Vorbereitung einer Infusion, Vorbereitung einer Injektion
  • Allgemeine Übersicht der Tauchunfälle, Barotraumen, Gasvergiftungen beim Tauchen, Tauchunfälle, Dekompressionskrankheit (DCS), Lungen- überdruckunfall (AGE)
  • Vergiftungen (Allg.), Alkohol-, Schlaf- und Beruhigungsmittelvergiftung, Vergiftungen durch Drogen, Heroin, Weckamine, Vergiftungen mit Gasen und Dämpfen, Vergiftungen mit Kontaktgiften, Kontakt mit Phosphor, Vergiftungen durch Injektionen und Tierbisse
  • Schock (Allgemein), Volumenmangelschock, Kardiogener Schock, Neurogener Schock, Vasovagale Synkope, Anaphylaktischer Schock
  • Schaufeltrage, Möglichkeiten zum Einsatz der Schaufeltrage, Vakuummatratze, Einsatz der Vakuummatratze, CombiCarrier, Besonderheiten des CombiCarrier, Spineboard, Praktisches Vorgehen an Land
  • Anatomie des Schädels, Gewalteinwirkung auf den Kopf, Schädel-HirnTrauma, Helmabnahme, Wirbelsäulenbruch, Beckenbruch, Beckenbruchstabilisierungsgurt (T-POD), Polytrauma
  • Hygiene, Hygiene im Einsatz, Desinfektionsplan, Anwendungshinweise für die Desinfektion, Herstellung einer Desinfektionslösung, Abfallbeseitigung
  • Sanitätseinsätze, Rettungsdienststrukturen, Der DLRG-Sanitäter bei Groß- einsätzen, Registrierung von Patienten

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der DLRG (AB 332.1: kann entfallen, sofern der Teilnehmer einer anderen Hilfsorganisation angehört.)
  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Ausbildung: Sanitätsausbildung A (331) (PO: 'Gültige Sanitätsausbildung A'.)

Theoretische Prüfungsleistungen

  • gem. bundeseinheitlichen Prüfungsbögen

Praktische Prüfungsleistungen

  • Inhalte des Sanitätslehrgangs B

Dokumente

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